Gerichtsurteil: Muslimische Jugend in Deutschland e.V. wurde über Jahre zu Unrecht in ihrer Arbeit behindert
Presseinfo
4. März 2024
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD) gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund von Extremismusvorwürfen in vollem Umfang stattgegeben (Aktenzeichen: 8 K 8117/16).
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit folgte für die Jahre 2007 bis 2017 auf Grundlage der Verdachtsberichterstattung durch vier der insgesamt 17 Verfassungsschutzämter – seit 2018 war der MJD die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt worden.
Im Laufe des Verfahrens hat sich das Gericht kritisch mit allen erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt. Die MJD hat detailliert Stellung genommen und nachgewiesen, dass sie sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung engagiert und ausschließliche und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Das Urteil ist eine wichtige Klarstellung darüber, dass das zivilgesellschaftliche Engagement der MJD für eine deutsch-muslimische Identität authentisch ist und zu Unrecht behindert wurde. „Es hat einen bitteren Beigeschmack, dass das Verfahren so lange gedauert hat – aber nun sehen wir nach vorne. Deutschland ist und bleibt unsere Heimat. Deshalb werden wir unsere Jugendarbeit fortsetzen, um unseren Beitrag als junge Muslime für die Zukunft unserer
Gesellschaft und unser aller Zusammenhalt darin zu leisten“, so der Vorstandsvorsitzende Sarwar F.
Das Urteil hat Signalwirkung über die MJD hinaus. Sara S., Kooperationsbeauftragte der MJD kommentiert dazu: „Es ist wichtig, dass Jugendliche sich nicht hilflos fühlen und ihre Rechte einfordern. Aber auch andere Akteur*innen der Jugendverbandsarbeit müssen sich fragen, wie machtkritisch sie sich mit der Ausgrenzung muslimischer Jugendverbände beschäftigen.“